Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
dsgvo-expertin christiane henneken
Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Informationssicherheit ist weitgehender als Datenschutz. Sie betrifft alle Daten und Informationen im Unternehmen, während Datenschutz in Sinne der DSGVO sich nur auf […]
Interoperabilität bezeichnet im IT- Zusammenhang die Fähigkeit von Hard- und Softwaresystemen, auch solchen verschiedener Hersteller, untereinander zu kommunizieren.
Eine automatisierte Verarbeitung ist dann gegeben, wenn personenbezogene Daten mit Hilfe von Datenverarbeitungslangen/ EDV verarbeitet werden.
Biometrische Daten im Sinne der DSGVO sind Daten, die über die Vermessung körperlicher Charakteristika wie Fingerabdruck, Gesicht, Muster der Iris u.ä. oder […]