Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
RGPD steht für Réglement général dur la protection des données. Dies ist nicht Anderes als die französische Bezeichnung der DSGVO. Die englische […]
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ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Dabei werden personenbezogene Daten durch ein Pseudonym/ Code ersetzt. Der Personenbezug kann also – anders als bei […]
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