Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Datensparsamkeit ist der wesentliche Grundsatz, möglichst wenig personenbezogene Daten für den jeweiligen Zweck zu verarbeiten. Es gilt: so viel wie nötig – […]
BSI steht für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dieses ist dem Innenministerium zugeordnet. Es ist nicht zu verwechseln mit dem […]
IFG steht für Informationsfreiheitsgesetz. Es regelt den Zugang zu Informationen des Bundes, also den Zugang des Bürgers zu amtlichen Informationen und sein […]
DSB ist eine verbreitete Abkürzung für Datenschutzbeauftragter. Ein solcher muss von Unternehmen dann bestellt werden, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit […]