Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Die Rechenschaftspflicht ist ein Grundsatz der DSGVO. Demnach muss der Verantwortliche darüber Rechenschaft ablegen können, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dies […]
Die Datenschutzfolgeabschätzung, auch mit DSFA abgekürzt, ist eine Art Vorabkontrolle bei Einführung neuer Prozesse, bei denen personenbezogenen Daten betroffen sind. Es ist […]
Datensparsamkeit ist der wesentliche Grundsatz, möglichst wenig personenbezogene Daten für den jeweiligen Zweck zu verarbeiten. Es gilt: so viel wie nötig – […]
Privacy by default bedeutet Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Dazu besteht nach der DSGVO eine Pflicht, welche bei Missachtung bussgeldbewehrt ist.