TOMs steht für Technisch Organisatorische Maßnahmen. Diese sind wesentlicher Teil des Datenschutzkonzeptes, welches ein Unternehmen vorweisen muss. Sind TOMs nicht ausreichend, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen.
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Mit Shrems II wird ein Urteil des Europäische Gerichtshofs bezeichnet (Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 — „Schrems II“). Mit diesem […]
Der Datenschutzbeauftragte hat auf die Umsetzung und Einhaltung der -> DSGVO im Unternehmen hinzuwirken. Ein solcher muss von Unternehmen dann bestellt werden, […]