Mit Shrems II wird ein Urteil des Europäische Gerichtshofs bezeichnet (Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 — „Schrems II“). Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof u.a. den sogenannten Privacy Shield für unwirksam erklärt. Schrems ist der Name des Klägers.