Datensparsamkeit ist der wesentliche Grundsatz, möglichst wenig personenbezogene Daten für den jeweiligen Zweck zu verarbeiten. Es gilt: so viel wie nötig – so wenig wie möglich. Die DSGVO spricht von Datenminimierung.
Datensparsamkeit ist der wesentliche Grundsatz, möglichst wenig personenbezogene Daten für den jeweiligen Zweck zu verarbeiten. Es gilt: so viel wie nötig – so wenig wie möglich. Die DSGVO spricht von Datenminimierung.
Einschränkung der Verarbeitung im Sinne der DSGVO meint die Kenntlichmachung von personenbezogenen Daten mit dem Ziel, dass diese künftig nicht oder in […]
BSI steht für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dieses ist dem Innenministerium zugeordnet. Es ist nicht zu verwechseln mit dem […]
Ein Dateisystem ist unabhängig von den technischen Mitteln jede Sammlung von personenbezogenen Daten, die nach bestimmten Kriterien organisiert und zugänglich ist. Erfasst […]
TOMs steht für Technisch Organisatorische Maßnahmen. Diese sind wesentlicher Teil des Datenschutzkonzeptes, welches ein Unternehmen vorweisen muss. Sind TOMs nicht ausreichend, kann […]